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AZAV TRÄGERZULASSUNG

Zulassungen >AZAV >AZAV Trägerzulassung

Trägerzulassung nach AZAV

In Verbindung mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt regelt die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung – AZAV seit dem 01.04.2012 die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung.

 

 

Möchten Träger also künftig Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, benötigen sie die Zulassung durch eine Fachkundige Stelle. Dies gilt unabhängig davon, ob der Träger an Ausschreibungen teilnehmen oder Gutscheinmaßnahmen anbieten möchte.

Ziel des Gesetzgebers ist, erstens mit dem Zulassungsverfahren die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen zu erhöhen, zweitens die Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu verbessern sowie drittens eine Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Arbeitsmarktdienstleistern herzustellen.

Eine Trägerzulassung ist dann erforderlich, wenn Leistungen in den folgenden 6 Fachbereichen angeboten werden:

  1. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  2. Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
  3. Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
  4. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
  5. Transferleistungen
  6. Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Als Fachkundige Stelle bieten wir Trägern ein qualifiziertes Zulassungsverfahren für eine Träger- und Maßnahmenzulassung an. Unsere Antragsunterlagen sind so aufgebaut, dass Sie einen direkten Überblick haben, ob alle Anforderungen der AZAV abgedeckt werden. Wichtige Checklisten und Informationen erleichtern die Beantragung und bereiten Sie optimal auf das Zulassungsaudit vor.

Alle wichtigen Dokumente zum Thema Träger- und Maßnahmenzulassung nach AZAV finden Sie in unserem offenen Downloadbereich.

Ablauf der Trägerzulassung nach AZAV Angebot:

Auf Grundlage eines standardisierten Erhebungsbogens erstellen wir für die Trägerzulassung gem. AZAV ein individuelles und unverbindliches Vertragsangebot, in dem der Aufwand und die Bedingungen für die Zertifizierung beschrieben werden.

Beantragung der Zulassung: Nach der Rücksendung des unterzeichneten Vertragsangebotes erhalten Sie von uns die Zugangsdaten zum Kunden-Downloadbereich. Hier können Sie weitere Informationen und Dokumente herunterladen. Des Weiteren werden Sie für das CERTQUA-Servicecenter freigeschaltet. Im Servicecenter können Sie Ihre Zulassung online beantragen sowie Standorte und Benutzer verwalten. Den Zulassungsantrag sollten Sie ca. 4-6 Wochen vor dem geplanten Audittermin an uns absenden. Ihre QM-Dokumentation sowie Nachweise können Sie bequem im Servicecenter uploaden.

Optionales Voraudit: Vor dem Prüfprozess haben Sie die Möglichkeit, eine vorausgehende Vorortprüfung (Voraudit) zu beauftragen. Die Auditorin oder der Auditor begutachtet anhand eines Prüfplans Ihr Unternehmen sowie bei Bedarf auch die dazugehörigen Standorte und verfasst eine Dokumentation zur Bestandsaufnahme.

Dokumentationsprüfung: Nach Eingang Ihres Zulassungsantrags einschließlich entsprechender Zusatzanträge für den gewählten Fachbereich sowie der notwendigen bearbeiteten Formulare und Nachweise, prüfen wir Ihre Unterlagen auf Zulassungsfähigkeit auf Grundlage des SGB III und der AZAV. Auditplanung: Gleichzeitig beauftragen wir eine Auditorin oder einen Auditor mit Ihrem Zulassungsverfahren nach AZAV. Der Auditor oder die Auditorin setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Audittermin abzustimmen und einen entsprechenden Zeitplan zu erstellen. Sollte die der Antrag nicht den gegebenen Anforderungen entsprechen, bitten wir Sie, sie diesen spätestens 2 Wochen vor dem Audittermin zu korrigieren.

Zulassungsaudit: Die Auditorin oder der Auditor prüft die Zulassungsfähigkeit Ihrer Organisation vor Ort. Kann die Zulassungsfähigkeit nicht bestätigt werden, erfolgt der Auditabbruch und die Zulassung wird zurückgewiesen. Es findet ggf. ein erneutes Audit nach Erlangung der Zulassungsfähigkeit statt. Im Audit werden einzelne Interviews gemäß des zuvor erstellten Zeitplans geführt sowie Dokumente und Aufzeichnungen eingesehen. Sollten hier Abweichungen festgestellt werden, wird ein Zeitplan für die Korrekturmaßnahmen festgelegt und das Auditverfahren abgeschlossen.

Auditbericht: Nach dem AZAV-Audit erhalten Sie einen Bericht, in dem Ihre Auditorin oder Ihr Auditor alle wesentlichen Punkte des Zulassungsverfahrens zusammenfasst. Hier werden auch eventuelle Nichtkonformitäten gemäß SGB III bzw. AZAV festgehalten, die Sie ggf. vor der Zertifikatserteilung beheben müssen.

Zertifizierungsausschuss: Bei einem positiven Auditergebnis werden der Auditbericht und die Auditunterlagen an den Zertifizierungsausschuss zur endgültigen Zertifizierungsentscheidung weitergeleitet. Die Aufgabe des Zertifizierungsausschusses besteht darin, eine Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zertifizierung, Erweiterung oder Einschränkung des Geltungsbereichs, Aussetzung oder Wiederherstellung sowie Zurückziehung oder Erneuerung der Zertifizierung zu treffen. Wurden im Rahmen des Audits in Ihrer Organisation Abweichungen festgestellt, werden Sie gebeten, diese in Abstimmung mit dem Auditor bzw. der Auditorin zu bereinigen und schriftlich nachzuweisen. Sind eventuelle Feststellungen behoben, trifft der Zertifizierungsausschuss der CERTQUA die Entscheidung über die Erteilung des Zertifikats.

Zertifikatserteilung: Bestätigt der Zertifizierungsausschuss das Zulassungsverfahren, erhalten Sie ein Zertifikat über die erfolgte Zulassung nach AZAV sowie das Zertifizierungszeichen der CERTQUA, mit dem Sie auf Ihren Medien für Ihre Organisation werben können. Das Zertifikat der Trägerzulassung gem. AZAV ist ab dem Zeitpunkt seiner Erteilung fünf Jahre gültig.

Überwachungsaudits: Nach der Erstzulassung werden kalenderjährlich Überwachungsaudits durchgeführt. Hier werden u.a. die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von AZAV-relevanten Unternehmensdaten, die Einhaltung der erforderlichen betrieblichen Prozesse etc. überprüft.

Trägerzulassung bei Ablauf der Zertifikatslaufzeit: Rechtzeitig vor dem Ablauf der Zertifikatslaufzeit sollte erneut die Trägerzulassung beantragt werden. Wir setzen uns zur Erstellung eines aktuellen Vertragsangebotes mit Ihnen in Verbindung. Nach Rücksendung des Folgevertrages werden die Antragsunterlagen im Servicecenter automatisch für Sie freigeschaltet. Das Zulassungsverfahren wird neu eröffnet.

Haben Sie Fragen zu dieser Zulassung, rufen Sie einfach an oder schicken Sie eine E-Mail.

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Kontakt

CERTQUA GmbH

Bonner Talweg 68
D - 53113 Bonn

Tel: 0228 / 429920-46
Fax: 0228 / 28 03 43 - 0

E-Mail: info@certqua.de

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